Unter Praxisgemeinschaft versteht man eine auch räumlich gemeinsame Praxis, also etwa mit gemeinsamer Anmeldung und Wartezimmer. In Ärztezentren (Ärztehäusern) sind die Praxen hingegen meist einfach im selben Gebäude untergebracht. Vergl. hierzu die Definitionen: Ärztehaus (Memento des Originals vom 27. Februar 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kbv.de auf den Seiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, abgerufen am 15. August 2013;
„Ordinations- und Apparategemeinschaft, die sich in einem interdisziplinären Ärztezentrum einer mittelgroßen Stadt befindet, die […] verschiedene Facharztordinationen beherbergt und auf eine enge koordinierte Zusammenarbeit von Fachärzten unterschiedlicher Fachrichtungen setzt.“ OGH Entscheidungstext 4Ob171/13w, 19. November 2013 (online, ris.bka).
Unter Praxisgemeinschaft versteht man eine auch räumlich gemeinsame Praxis, also etwa mit gemeinsamer Anmeldung und Wartezimmer. In Ärztezentren (Ärztehäusern) sind die Praxen hingegen meist einfach im selben Gebäude untergebracht. Vergl. hierzu die Definitionen: Ärztehaus (Memento des Originals vom 27. Februar 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kbv.de auf den Seiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, abgerufen am 15. August 2013;
„Ordinations- und Apparategemeinschaft, die sich in einem interdisziplinären Ärztezentrum einer mittelgroßen Stadt befindet, die […] verschiedene Facharztordinationen beherbergt und auf eine enge koordinierte Zusammenarbeit von Fachärzten unterschiedlicher Fachrichtungen setzt.“ OGH Entscheidungstext 4Ob171/13w, 19. November 2013 (online, ris.bka).
vergl. hierzu etwa: Kooperation ambulant – stationär: Das ModellFranziskusCarrés Münster. In: Heinz Lohmann: Poliklinik modern: Unternehmer entdecken die ambulante Medizin. Reihe Zukunft Gesundheitswirtschaft, medhochzwei Verlag, 2010, ISBN 978-3-86216-007-5. Kapitel 2., insb. Punkt 13 ff, S. 89 eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche
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Unter Praxisgemeinschaft versteht man eine auch räumlich gemeinsame Praxis, also etwa mit gemeinsamer Anmeldung und Wartezimmer. In Ärztezentren (Ärztehäusern) sind die Praxen hingegen meist einfach im selben Gebäude untergebracht. Vergl. hierzu die Definitionen: Ärztehaus (Memento des Originals vom 27. Februar 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kbv.de auf den Seiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, abgerufen am 15. August 2013;
„Ordinations- und Apparategemeinschaft, die sich in einem interdisziplinären Ärztezentrum einer mittelgroßen Stadt befindet, die […] verschiedene Facharztordinationen beherbergt und auf eine enge koordinierte Zusammenarbeit von Fachärzten unterschiedlicher Fachrichtungen setzt.“ OGH Entscheidungstext 4Ob171/13w, 19. November 2013 (online, ris.bka).
Unter Praxisgemeinschaft versteht man eine auch räumlich gemeinsame Praxis, also etwa mit gemeinsamer Anmeldung und Wartezimmer. In Ärztezentren (Ärztehäusern) sind die Praxen hingegen meist einfach im selben Gebäude untergebracht. Vergl. hierzu die Definitionen: Ärztehaus (Memento des Originals vom 27. Februar 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kbv.de auf den Seiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, abgerufen am 15. August 2013;
„Ordinations- und Apparategemeinschaft, die sich in einem interdisziplinären Ärztezentrum einer mittelgroßen Stadt befindet, die […] verschiedene Facharztordinationen beherbergt und auf eine enge koordinierte Zusammenarbeit von Fachärzten unterschiedlicher Fachrichtungen setzt.“ OGH Entscheidungstext 4Ob171/13w, 19. November 2013 (online, ris.bka).
Unter Praxisgemeinschaft versteht man eine auch räumlich gemeinsame Praxis, also etwa mit gemeinsamer Anmeldung und Wartezimmer. In Ärztezentren (Ärztehäusern) sind die Praxen hingegen meist einfach im selben Gebäude untergebracht. Vergl. hierzu die Definitionen: Ärztehaus (Memento des Originals vom 27. Februar 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kbv.de auf den Seiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, abgerufen am 15. August 2013;
„Ordinations- und Apparategemeinschaft, die sich in einem interdisziplinären Ärztezentrum einer mittelgroßen Stadt befindet, die […] verschiedene Facharztordinationen beherbergt und auf eine enge koordinierte Zusammenarbeit von Fachärzten unterschiedlicher Fachrichtungen setzt.“ OGH Entscheidungstext 4Ob171/13w, 19. November 2013 (online, ris.bka).
Martin Novak: Mit Ärztezentren Grenzen überwinden. Was sind Ärztezentren? Deutlich mehr jedenfalls als Gebäude, in denen mehrere Ärztinnen und Ärzte ihre Praxen haben. Report. In: Ärzte Steiermark. Nr.11, 2005, S.6–9 (aerztecentergraz.at (Memento vom 8. August 2014 im Internet Archive) [PDF; 545kB; abgerufen am 22. Juli 2014]).