Daniel Kremers, Shunsuke Izuta: Bedeutungswandel der Zivilgesellschaft oder das Elend der Ideengeschichte. In: Asiatische Studien – Études Asiatiques. Band71, Nr.2. De Gruyter, Boston, Berlin 2017, doi:10.1515/asia-2017-0044.
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Axel Montenbruck: Zivilisation. Eine Rechtsanthropologie. Staat und Mensch, Gewalt und Recht, Kultur und Natur. 2. Auflage 2010, 291, Universitätsbibliothek der Freien Universität Berlin (open access)
Beispielsweise: Das Oberverwaltungsgericht hat in dem Urteile vom 28. November 1895 (Entscheidungen Bd. XXIX S. 312) unter Bezugnahme auf die Entstehungsgeschichte des §. 33b der Gewerbeordnung ausgeführt, dass Schanklokale und die dazu gehörigen Hofräume, Gärten usw. nicht als „öffentliche Plätze“, im Sinne der angeführten Vorschrift angesehen werden könnten, und dass sonach der Darbieter von Lustbarkeiten der im §. 33b bezeichneten Art der vorgängigen Erlaubnis der Ortspolizeibehörde, wenn die Darbietung in Schanklokalen oder an andern nicht öffentlichen Orten erfolgen solle, nicht bedürfe. Aus: Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes, 1905, Bd. 46, S. 343–349, Nr. 57: Bedeutung des Ausdrucks „öffentliche Plätze“ im §. 33b der Gewerbeordnung nach Full Document #1084