Richtlinie zur Durchführung und Anerkennung von Prüfungen für Übersetzer, Dolmetscher und Gebärdensprach-Dolmetscher, Beschluss der Kultusministerkonferenz, 12. März 2004. Die Einzelheiten, insbesondere die ganz unterschiedlich genannten, staatlich beauftragten Prüfungsgremien, sowie die prüfbaren Sprachen, werden durch Verordnung jedes einzelnen deutschen Bundeslandes geregelt. Eine Übersicht bietet BDÜ, Stand: laut Impressum 2019