Die gewöhnliche Schreibweise des Nidwaldner Familiennamens ist Mathis, vgl. Familiennamenbuch der Schweiz, aber Jakob Joseph schrieb sich selbst zumindest in den späteren Jahren Matthys.
Clemens (oder Klemenz) Zelger (1793–1868) war ein Nidwaldner Arzt und Politiker, der zwischen 1829 und 1846 mehrfach als regierender Landammann und Tagsatzungsgesandter wirkte. 1847 handelte er in Luzern die Kapitulation des Sonderbunds mit General Dufour aus. Nach Andreas Waser: Zelger, Klemenz. In: Historisches Lexikon der Schweiz. Band XIII, p. 667.
Zum Beitrag Deschwandens siehe auch Friedrich Staub: Rechenschaftsbericht des Schweizerischen Idiotikons an die Mitarbeiter, abgestattet von der Central-Commission im Herbst 1868. [Zürich 1868], S. 42–45, S. 45 (Digitalisat). – Karl von Deschwanden (1823–1889) war ein Nidwaldner Jurist und Politiker. 1866 wurde er Präsident des Polizeigerichts, 1881 des Kassationsgerichts und 1887 des Kantonsgerichts. In Stans amtete er ab 1854 als Gemeindeschreiber, ab 1860 als Gemeinderat und ab 1866 als Gemeindepräsident. 1862–1874 vertrat er die Liberalen im Nidwaldner Landrat. Sein Entwurf für ein neues Sachenrecht (1863) erlangte nie Gesetzeskraft, aber 1877 war er an der Ausarbeitung der neuen Nidwaldner Verfassung beteiligt. Nach René Pahud de Mortanges: Deschwanden, Karl von. In: Historisches Lexikon der Schweiz., Band III, p. 660.
Henri-Joseph-François Parrat (1793–1868) war ein in Delsberg geborener Professor, Kaufmann, kantonalbernischer Politiker und Orientalist. Als Politiker trat er insbesondere für die Unabhängigkeit der katholischen Kirche im grossmehrheitlich reformierten Bern und für konfessionelle Schulen im katholischen Nordteil des damaligen Berner Juras ein. Nach Christoph Zürcher: Parrat, Henri-Joseph-François. In: Historisches Lexikon der Schweiz., Band IX, p. 553.
idiotikon.ch
‚Weide und Futter für das Vieh respektive der Ertrag eines Grundstücks daran‘; siehe Schweizerisches Idiotikon, Band I, Spalte 624 f., Artikel Atzi(n)g (Digitalisat).
‚Erlös aus dem Verkauf von Käse‘; siehe Schweizerisches Idiotikon, Band III, Spalte 1438 f., Artikel Lōsi(n)g II, wo Bedeutung 3a (Digitalisat).
Friedrich Staub: Rechenschaftsbericht des Schweizerischen Idiotikons an die Mitarbeiter, abgestattet von der Central-Commission im Herbst 1868. [Zürich 1868], pp. 42–45, p. 44 (Digitalisat).
Zum Beitrag Deschwandens siehe auch Friedrich Staub: Rechenschaftsbericht des Schweizerischen Idiotikons an die Mitarbeiter, abgestattet von der Central-Commission im Herbst 1868. [Zürich 1868], S. 42–45, S. 45 (Digitalisat). – Karl von Deschwanden (1823–1889) war ein Nidwaldner Jurist und Politiker. 1866 wurde er Präsident des Polizeigerichts, 1881 des Kassationsgerichts und 1887 des Kantonsgerichts. In Stans amtete er ab 1854 als Gemeindeschreiber, ab 1860 als Gemeinderat und ab 1866 als Gemeindepräsident. 1862–1874 vertrat er die Liberalen im Nidwaldner Landrat. Sein Entwurf für ein neues Sachenrecht (1863) erlangte nie Gesetzeskraft, aber 1877 war er an der Ausarbeitung der neuen Nidwaldner Verfassung beteiligt. Nach René Pahud de Mortanges: Deschwanden, Karl von. In: Historisches Lexikon der Schweiz., Band III, p. 660.
,Kinderspiel treiben‘; siehe Schweizerisches Idiotikon, Band I, Spalte 1131, Artikel g’vätterlen, wo Bedeutung 1 (Digitalisat).
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Clemens (oder Klemenz) Zelger (1793–1868) war ein Nidwaldner Arzt und Politiker, der zwischen 1829 und 1846 mehrfach als regierender Landammann und Tagsatzungsgesandter wirkte. 1847 handelte er in Luzern die Kapitulation des Sonderbunds mit General Dufour aus. Nach Andreas Waser: Zelger, Klemenz. In: Historisches Lexikon der Schweiz. Band XIII, p. 667.
Zum Beitrag Deschwandens siehe auch Friedrich Staub: Rechenschaftsbericht des Schweizerischen Idiotikons an die Mitarbeiter, abgestattet von der Central-Commission im Herbst 1868. [Zürich 1868], S. 42–45, S. 45 (Digitalisat). – Karl von Deschwanden (1823–1889) war ein Nidwaldner Jurist und Politiker. 1866 wurde er Präsident des Polizeigerichts, 1881 des Kassationsgerichts und 1887 des Kantonsgerichts. In Stans amtete er ab 1854 als Gemeindeschreiber, ab 1860 als Gemeinderat und ab 1866 als Gemeindepräsident. 1862–1874 vertrat er die Liberalen im Nidwaldner Landrat. Sein Entwurf für ein neues Sachenrecht (1863) erlangte nie Gesetzeskraft, aber 1877 war er an der Ausarbeitung der neuen Nidwaldner Verfassung beteiligt. Nach René Pahud de Mortanges: Deschwanden, Karl von. In: Historisches Lexikon der Schweiz., Band III, p. 660.