Auszug aus dem Urteil des Landgerichts Berlin zum Penis-Prozess: "bewusst seinen wirtschaftlichen Vorteil aus der Persönlichkeitsrechtsverletzung Anderer sucht" und daher "weniger schwer durch die Verletzung seines eigenen Persönlichkeitsrechtes belastet wird." Er müsse "davon ausgehen, dass diejenigen Maßstäbe, die er anderen gegenüber anlegt, auch für ihn selbst von Belang sind."