訳注: 「継承権」は“Expektanz”に当てて訳したものだが、手元の辞典には“Expektanz”の項がなく、疑義が残っている。ただし、Florian SpeerVon der Theorie des sogenannten Leihezwangs"には、"Expektanz oder Anwartschaft. Hier verspricht der König einem Anwärter, ihn mit einem bestimmten oder mit dem nächsterreichbaren Lehngut zu belehnen, für den Fall, daß der Heimfall eintritt. Zwar tritt bei der Expektanz ein echter Heimfall ein, allerdings steht das Lehnsgut nicht mehr in der freien Verfügungsgewalt des Königs." とあることに注意。