Swiss Federal Statistical Office. „Languages and religions – Data, indicators“. Nuoroda tikrinta 9 October 2007. The first number refers to the share of languages within total population. The second refers to the Swiss citizens only.
Die Schweiz hat kein eindeutig bestimmtes Staatsoberhaupt. Grundsätzlich ist die Bundesversammlung (Schweiz) unter dem Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen die oberste Macht im schweizerischen Staat (Art. 148 Abs. 1 der Schweizerischen BundesverfassungArchyvuota kopija 2013-05-14 iš Wayback Machine projekto.), der Nationalratspräsident gilt demzufolge im Volksmund als der «höchste Schweizer». Aufgaben eines Staatsoberhauptes (zum Beispiel bei Empfängen für ausländische Staatsoberhäupter) nimmt der Bundespräsident (Schweiz) als primus inter pares wahr, der zwar gemäss der Protokollarische Rangordnung (Schweiz) das höchste Amt der Schweiz ausübt, aber kein Staatsoberhaupt ist. Der Gesamtbundesrat als Kollektiv erscheint zudem aufgrund seiner Stellung de facto auch als Staatsoberhaupt.
Holenstein, André (2012). „Die Hauptstadt existiert nicht“. UniPress – Forschung und Wissenschaft an der Universität Bern (scientific article) (vokiečių). Berne: Department Communication, University of Berne. 152 (Sonderfall Hauptstatdtregion): 16–19. doi:10.7892/boris.41280. „Als 1848 ein politisch-administratives Zentrum für den neuen Bundesstaat zu bestimmen war, verzichteten die Verfassungsväter darauf, eine Hauptstadt der Schweiz zu bezeichnen und formulierten stattdessen in Artikel 108: «Alles, was sich auf den Sitz der Bundesbehörden bezieht, ist Gegenstand der Bundesgesetzgebung.» Die Bundesstadt ist also nicht mehr und nicht weniger als der Sitz der Bundesbehörden.“
Die Schweiz hat kein eindeutig bestimmtes Staatsoberhaupt. Grundsätzlich ist die Bundesversammlung (Schweiz) unter dem Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen die oberste Macht im schweizerischen Staat (Art. 148 Abs. 1 der Schweizerischen BundesverfassungArchyvuota kopija 2013-05-14 iš Wayback Machine projekto.), der Nationalratspräsident gilt demzufolge im Volksmund als der «höchste Schweizer». Aufgaben eines Staatsoberhauptes (zum Beispiel bei Empfängen für ausländische Staatsoberhäupter) nimmt der Bundespräsident (Schweiz) als primus inter pares wahr, der zwar gemäss der Protokollarische Rangordnung (Schweiz) das höchste Amt der Schweiz ausübt, aber kein Staatsoberhaupt ist. Der Gesamtbundesrat als Kollektiv erscheint zudem aufgrund seiner Stellung de facto auch als Staatsoberhaupt.