Helmut Neuhaus: Das Reich in der Frühen Neuzeit. 2003, blz. 12, citaat: Es hatte Vorbilder in den bischöflichen Wahlkapitulationen der geistlichen Reichsfürstentümer, in denen sich seit dem 13. Jahrhundert die Domkapitel, später auch die weltlichen Landstände ihre Privilegien bestätigen ließen.