buzer.de. «§ 2 WBStiftG Stiftungszweck Gesetz über die Errichtung einer Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung». www.buzer.de. Besøkt 25. januar 2017. «Zweck der Stiftung ist es, das Andenken an das Wirken Willy Brandts für Freiheit, Frieden und Einheit des deutschen Volkes und die Sicherung der Demokratie für Europa und die Dritte Welt, die Vereinigung Europas und für die Verständigung und Versöhnung unter den Völkern sowie für den Nord-Süd-Dialog zu wahren und so einen Beitrag zum Verständn»