Rettsstat (Norwegian Wikipedia)

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bpb.de

  • Bildung, Bundeszentrale für politische. «Rechtsstaat | bpb» (tysk). Besøkt 23. august 2018. «In der Wirtschaft soll nach den Grundsätzen des liberalen Rechtsstaates das freie Spiel der Kräfte herrschen, Produzenten und Konsumenten sollen ihre wirtschaftlichen Interessen ohne staatliche Eingriffe verfolgen können. Der Staat soll lediglich durch rechtliche Regelungen die Voraussetzungen dafür schaffen: Garantie des Privateigentums, freier Wettbewerb, Gewerbefreiheit, Vertragsfreiheit, freier Handel.» 
  • Horst Pötzsch (15. desember 2009). «Rechtsstaat». Bundeszentrale für politische Bildung. Besøkt 8. september 2018. «Die Idee eines Staates, in dem das Gesetz herrscht und der allen Bürgerinnen und Bürgern Rechtssicherheit gewährleistet, entstand schon in der griechischen Antike. Die Philosophie der Aufklärung nahm die gleichfalls aus der Antike stammende Naturrechtslehre wieder auf: Jeder Mensch besitzt in seiner Natur begründete, angeborene Rechte. Es sind vor- oder überstaatliche Rechte, die der Staat nicht verleihen, sondern nur garantieren kann.» 
  • Pötsch, Horst (15. desember 2009). «Rechtsstaat | bpb» (tysk). Bundeszentrale für politische Bildung. Besøkt 9. september 2018. «Das wirtschaftlich aufstrebende Bürgertum hat die Prinzipien des liberalen Rechtsstaates im Kampf gegen den monarchischen Obrigkeitsstaat, der die Bürger als Untertanen bevormundete, durchgesetzt. Die politische Ideologie des Bürgertums, der Liberalismus, forderte die Beseitigung aller Schranken, die die Selbstentfaltung des Individuums behinderten. Der Staat sollte sich darauf beschränken, die politische Freiheit und die ungehinderte wirtschaftliche Betätigung der Bürger zu garantieren.» 
  • Bildung, Bundeszentrale für politische. «Rechtsstaat | bpb» (tysk). Besøkt 9. september 2018. 
  • Bildung, Bundeszentrale für politische. «Rechtsstaat | bpb» (tysk). Besøkt 23. august 2018. «Artikel 28 (1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. (...)» 

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