Spiegelaffæren (Norwegian Wikipedia)

Analysis of information sources in references of the Wikipedia article "Spiegelaffæren" in Norwegian language version.

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bpb.de

  • Bildung, Bundeszentrale für politische. «50 Jahre Spiegel-Affäre | bpb». www.bpb.de (på tysk). Besøkt 22. oktober 2017. «Noch einmal Ahlers und Mitautor Hans Schmelz: "Straußens Demagogie empörte die Amerikaner; die deutschen Heeresgenerale erschreckte sie. (...) Trotzdem besteht Strauß auf seinen Raketen und entschied entgegen den Forderungen der Nato: 500.000 Mann sind genug."» 
  • Bildung, Bundeszentrale für politische. «50 Jahre Spiegel-Affäre | bpb». www.bpb.de (på tysk). Besøkt 22. oktober 2017. «Das Verfassungsgerichtsurteil vom 5. August 1966 war die einschneidendste Folge der "Spiegel"-Affäre, weil es die fundamentale Bedeutung der Pressefreiheit für den Staat und die Rechtsprechung wie für den gesellschaftlichen Diskurs in wegweisender Deutlichkeit bestimmte: "Der Staat ist (...) verpflichtet, in seiner Rechtsordnung überall, wo der Geltungsbereich einer Norm die Presse berührt, dem Postulat ihrer Freiheit Rechnung zu tragen. Freie Gründung von Presseorganen, freier Zugang zu den Presseberufen, Auskunftspflichten der öffentlichen Behörden sind prinzipielle Folgerungen daraus; doch ließe sich etwa auch an eine Pflicht des Staates denken, Gefahren abzuwehren, die einem freien Pressewesen aus der Bildung von Meinungsmonopolen erwachsen könnten." Bahnbrechendes formulierte es auch zur gesellschaftlichen Funktion des Journalismus und der Presse: "Soll der Bürger politische Entscheidungen treffen, muss er umfassend informiert sein, aber auch die Meinungen kennen und gegeneinander abwägen können, die andere sich gebildet haben. Die Presse hält diese ständige Diskussion in Gang; sie beschafft die Informationen, nimmt selbst dazu Stellung und wirkt damit als orientierende Kraft in der öffentlichen Auseinandersetzung. (…) Sie fasst die in der Gesellschaft und ihren Gruppen unaufhörlich sich neu bildenden Meinungen und Forderungen kritisch zusammen, stellt sie zur Erörterung und trägt sie an die politisch handelnden Staatsorgane heran. (…) Presseunternehmen stehen miteinander in geistiger und wirtschaftlicher Konkurrenz, in die die öffentliche Gewalt grundsätzlich nicht eingreifen darf."» 
  • Bildung, Bundeszentrale für politische. «50 Jahre Spiegel-Affäre | bpb». www.bpb.de (på tysk). Besøkt 26. oktober 2017. «Gerade weil sie in Deutschland noch nicht selbstverständlich waren, wurden Prinzipien wie Gewaltenteilung oder Pressefreiheit an manchen Schulen und Universitäten intensiv gelehrt. Die Ereignisse im Herbst 1962 stellten somit geeignete Demonstrationsobjekte dar, wenn staatliche Organe diese Grundsätze so offensichtlich verletzten. Insofern war die "Spiegel"-Affäre ein Glücksfall für die Entwicklung zur funktionsfähigen Demokratie.» 

hdg.de

koeblergerhard.de

nb.no

urn.nb.no

rssing.com

dirling5.rssing.com

spiegel-affaere.de

spiegel.de

  • Brockdorff, Cay Graf von (11. november 1964). «: DER FAST VERGESSENE OBERST WICHT». Der Spiegel. 46. Besøkt 14. oktober 2017. 
  • Bönisch, Georg; Latsch, Gunther; Wiegrefe, Klaus (17. september 2012). «: Unrühmliche Rolle». Der Spiegel. 38. Besøkt 20. oktober 2017. 
  • «GESTORBEN: Friedrich August Freiherr von der Heydte». Der Spiegel. 28. 11. juli 1994. originalen fra originalen 27. juni 2014. Besøkt 18. oktober 2017. 
  • Schöps, Hans Joachim (15. januar 1997). «DIE SPIEGEL-AFFÄRE: „Ein Abgrund von Landesverrat“». Der Spiegel. 0. originalen fra originalen 16. mars 2016. Besøkt 22. oktober 2017. 
  • Schöps, Hans Joachim (15. januar 1997). «DIE SPIEGEL-AFFÄRE: „Ein Abgrund von Landesverrat“». Der Spiegel. 0. originalen fra originalen 16. mars 2016. Besøkt 22. oktober 2017. «Und dann sagte er noch: "Wenn von einem Blatt, das in einer Auflage von 500 000 Exemplaren erscheint, systematisch, um Geld zu verdienen, Landesverrat getrieben wird ..."» 
  • Schöps, Hans Joachim (15. januar 1997). «DIE SPIEGEL-AFFÄRE: „Ein Abgrund von Landesverrat“». Der Spiegel. 0. originalen fra originalen 16. mars 2016. Besøkt 22. oktober 2017. «Einen Beitrag, der über diese Tage hinausging, leistete der Innenminister mit dem Ausspruch, die Polizei dürfe gelegentlich auch einmal "etwas außerhalb der Legalität" handeln.» 
  • Bönisch, Georg; Latsch, Gunther; Wiegrefe, Klaus (17. september 2012). «: Unrühmliche Rolle». Der Spiegel. 38. Besøkt 22. oktober 2017. «Aber das war selbst Stammberger zu viel: "Herr Bundeskanzler, wenn wir keine harten Beweise haben, stellt uns kein Bundesrichter einen Haftbefehl aus." Und da Bundesanwalt Kuhn sich ebenfalls weigerte, gab Adenauer grollend nach. "Ich bin auch einmal Staatsanwalt gewesen, früher war das aber ganz anders", klagte er.» 

unibe.ch

servat.unibe.ch

  • M.A., Prof. Dr. Axel Tschentscher, LL.M.,. «DFR - BVerfGE 20, 162 - Spiegel». www.servat.unibe.ch. Besøkt 23. oktober 2017. «C. 1.:Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates; insbesondere ist eine freie, regelmäßig erscheinende politische Presse für die moderne Demokratie unentbehrlich.» 
  • M.A., Prof. Dr. Axel Tschentscher, LL.M.,. «DFR - BVerfGE 20, 162 - Spiegel». www.servat.unibe.ch. Besøkt 23. oktober 2017. «C. 2.:Der Funktion der freien Presse im demokratischen Staat entspricht ihre Rechtsstellung nach der Verfassung. Das Grundgesetz gewährleistet in Art. 5 die Pressefreiheit. Wird damit zunächst - entsprechend der systematischen Stellung der Bestimmung und ihrem traditionellen Verständnis - ein subjektives Grundrecht für die im Pressewesen tätigen Personen und Unternehmen gewährt, das seinen Trägern Freiheit gegenüber staatlichem Zwang verbürgt und ihnen in gewissen Zusammenhängen eine bevorzugte Rechtsstellung sichert, so hat die Bestimmung zugleich auch eine objektiv-rechtliche Seite. Sie garantiert das Institut "Freie Presse". Der Staat ist - unabhängig von subjektiven Berechtigungen Einzelner - verpflichtet, in seiner Rechtsordnung überall, wo der Geltungsbereich einer Norm die Presse berührt, dem Postulat ihrer Freiheit Rechnung zu tragen.» 

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