Stammbaum siehe bei Johann Maximilian Humbracht, Georg Helwich, Georg F. von Greiffenclau zu Vollraths: Die höchste Zierde Teutsch-Landes, Und Vortrefflichkeit des Teutschen Adels, Vorgestellt in der Reichs-Freyen Rheinischen Ritterschafft, Auch auß derselben entsprossenen und angränzenden Geschlechten, so auff hohen Stifftern auffgeschworen, oder vor 150. Jahren Löblicher Ritterschafft einverleibt gewesen, Stamm-Taffeln und Wapen. Franckfurt am Mayn, 1707, S 221 online bei der Bayerischen StaatsbibliothekАрхивная копия от 3 июля 2017 на Wayback Machine
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eine Darstellung der Rechtspositionen findet sich bei Johann Jacob Moser: Von denen Teutschen Reichs-Ständen, der Reichs-Ritterschafft, auch denen übrigen unmittelbaren Reichs-Glidern. Franckfurt am Mayn 1767, § 52, S. 563—566 Google-Digitalisat
Arnold Robens: Der ritterbürtige landständische Adel des Großherzogthums Niederrhein, Band 2, Aachen 1818, S. 222 online in der Google-Buchsuche
Regesten der Markgrafen von Baden und Hachberg 1050—1515, herausgegeben von der Badischen Historischen Commission, bearbeitet von Richard Fester, Band 1, Innsbruck 1892, Urkundennummer h101 online
Stammbaum siehe bei Johann Maximilian Humbracht, Georg Helwich, Georg F. von Greiffenclau zu Vollraths: Die höchste Zierde Teutsch-Landes, Und Vortrefflichkeit des Teutschen Adels, Vorgestellt in der Reichs-Freyen Rheinischen Ritterschafft, Auch auß derselben entsprossenen und angränzenden Geschlechten, so auff hohen Stifftern auffgeschworen, oder vor 150. Jahren Löblicher Ritterschafft einverleibt gewesen, Stamm-Taffeln und Wapen. Franckfurt am Mayn, 1707, S 221 online bei der Bayerischen StaatsbibliothekАрхивная копия от 3 июля 2017 на Wayback Machine