Analysis of information sources in references of the Wikipedia article "İsviçre" in Turkish language version.
Als 1848 ein politisch-administratives Zentrum für den neuen Bundesstaat zu bestimmen war, verzichteten die Verfassungsväter darauf, eine Hauptstadt der Schweiz zu bezeichnen und formulierten stattdessen in Artikel 108: "Alles, was sich auf den Sitz der Bundesbehörden bezieht, ist Gegenstand der Bundesgesetzgebung." Die Bundesstadt ist also nicht mehr und nicht weniger als der Sitz der Bundesbehörden.