Höhe der Biersteuer. (Memento vom 19. Januar 2016 im Internet Archive) Website der Generalzolldirektion, abgerufen am 15. April 2017: „Kleinere Brauereien, deren Gesamtjahreserzeugung weniger als 200.000 Hektoliter beträgt, können ermäßigte Biersteuersätze in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sie rechtlich und wirtschaftlich von anderen Brauereien unabhängig sind. Der durch diese Ermäßigung ausgestaltete Schutz kleinerer Brauereien dient als strukturförderndes Element.“