Startseite BLV. In: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV.S. 4, abgerufen am 11. August 2019: „Die Verwertung von Tieren, welche dem Strassenverkehr zum Opfer fallen, gab in der Vergangenheit vermehrt Anlass zu Diskussionen. Auch werden die Begriffe „Fallwild“ und „Unfallwild“ nicht einheitlich verwendet. Verendete Tiere (Fallwild) sind laut Lebensmittel- und Tierseuchengesetzgebung zu entsorgen. [...] Umgang mit verunfalltem, aber noch lebend vorgefundenem Jagdwild (Unfallwild).“
Wildunfallstatistik. In: Deutscher Jagdverband. Abgerufen am 11. August 2019: „Fallwild bezeichnet Tiere, die durch nicht-jagdliche Einwirkungen - überwiegend durch den Straßenverkehr - zu Tode gekommen sind.“
Der Jäger als kundige Person. In: Deutscher Jagdverband. Abgerufen am 11. August 2019: „Fallwild (durch natürlichen Tod gestorben) und verunfalltes Wild (durch Fahrzeuge, im Brunftkampf oder durch wildernden Hund getötet) ist als Lebensmittel für den Menschen untauglich; ein Inverkehrbringen ist strafbar.“
Leitfaden zur Wildtierbeseitigung. (PDF) In: umwelt.nrw.de. Umweltministerium NRW, S. 2, abgerufen am 11. August 2019: „Unter Fallwild wird verendetes und verunfalltes Wild verstanden, das nicht nach jagdrechtlichen Vorschriften erlegt wurde.“
Matthias Neumann, Egbert Gleich, Frank Tottewitz,Grit Greiser: Schwarzwildfänge - Ein Methodenüberblick für Jagdpraktiker und Jagdrechtsinhaber, Jagd- und Veterinärbehörden. (PDF) In: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Thünen-Institut für Waldökosysteme, 5. November 2018, S. 2, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 11. August 2019; abgerufen am 11. August 2019: „Im Straßenverkehr verunglückte Sauen und sonstiges Fallwild tragen weitere ca. 4 –5 % zur Gesamtstrecke bei.“
Matthias Neumann, Egbert Gleich, Frank Tottewitz,Grit Greiser: Schwarzwildfänge - Ein Methodenüberblick für Jagdpraktiker und Jagdrechtsinhaber, Jagd- und Veterinärbehörden. (PDF) In: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Thünen-Institut für Waldökosysteme, 5. November 2018, S. 2, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 11. August 2019; abgerufen am 11. August 2019: „Im Straßenverkehr verunglückte Sauen und sonstiges Fallwild tragen weitere ca. 4 –5 % zur Gesamtstrecke bei.“