Zu den Erkenntnissen zur Bedeutung eines Konsens bei den Lauterkeitsregeln: Erwägungen Nr. (2) bis (4) der Richtlinie 2005/29/EG. Artikel 5, Absatz 1: Verbot unlauterer Geschäftspraxis, Art. 6 bis 7 irreführende, Art. 8 bis 9 aggressive Geschäftspraxis. Anhang I Liste mit Fallgruppen