Diese Kriterien gehen zurück auf: Karl Erich Heidolph, Walter Flämig, Wolfgang Motsch (Hrsg.): Grundzüge einer deutschen Grammatik. Akademie Verlag, Berlin (Ost) 1981, S.491. – Für eine Variante, die die Heranziehung des Komparativs vermeidet, aber dafür Pronomen als nicht genusfest einstufen muss, siehe Roland Schäfer: Einführung in die grammatische Beschreibung des Deutschen. 3. Auflage. Language Science Press, Berlin 2018, ISBN 978-3-96110-116-0. Online frei zugänglich. S.190.
P. Gallmann, T. Lindauer: Funktionale Kategorien in Nominalphrasen. In: Beiträge zur Geschichte der deutschen Sprache und Literatur. (PBB), 116, 1994, S. 1–27. Ms. Version http://www2.uni-jena.de/~x1gape/Pub/DP-Rezension_1993.pdf siehe darin S.7.
„Die ἀντωνυμία, die an die Stelle des ὄνομα, nach der Meinung des Scholiasten an Stelle des Eigennamens tritt (Schol. D. Thr. 77,24 ff.), umschloß nur den engen Bereich des bestimmte Personen vertretenden Fürwortes (D. Thr. 63,2...προσώπων ὡρισμένων δηλωτική), also des Personal-, Reflexiv- und Possessivpronomens, wozu später noch das Demonstrativum kam.“ Zitat aus: Max Schreiner: Die grammatische Terminologie bei Quintilian. Dissertation, Ludwig-Maximilians-Universität München 1954. Elektronische Version herausgegeben von Wolfram Ax, Universität Köln 2010 (abgerufen am 19. April 2026). Siehe S.79. – Aus diesem Zitat geht also hervor, dass in den überlieferten Erläuterungen (Scholien) auch schon das onoma des Dionysios in diesem Zusammenhang als „Eigenname“ interpretiert wurde.