Vgl. auch FAQ. Deutscher Direktmarketing Verband, abgerufen am 12. November 2021: „Für den Bezug der Kombiliste [aus den Daten der DDV-Robinsonliste und denen der IDI-Liste] spricht insbesondere auch der damit erreichbare Ausschluss von noch mehr Werbeverweigerern, die damit verbundene Ersparnis bei Werbekosten und die Reduzierung des Aufwandes für Datenschutz-Anfragen.“
FAQ. Deutscher Direktmarketing Verband, abgerufen am 12. November 2021 (Siehe Was ist die Kombi-Robinsonliste? und Wann wird die Liste aktualisiert?).