Urteil vom 30. Oktober 2019, BVerwG 6 C 10.18, Rn. 27, https://www.bverwg.de/301019U6C10.18.0. „Die Entrichtung des Rundfunkbeitrags stellt für diesen Personenkreis eine spürbare und wiederkehrende Belastung dar, die im Verhältnis zu dem ihnen nach Abzug der Wohnkosten zur Verfügung stehenden Einkommens zu einer Verringerung des Einkommens von bis zu 5 % führt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. November 2011 – 1 BvR 665/10 – BVerfGK 19, 181 <185>)“.
Carl-Eugen Eberle: Staat und Medien – Zur Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (PDF), in: Hansjürgen Garstka und Wolfgang Coy (Herausgeber): Wovon – für wen – wozu. Systemdenken wider die Diktatur der Daten – Wilhelm Steinmüller zum Gedächtnis. Humboldt-Universität zu Berlin, Mai 2014, S. 289 f.
„Wen es überrascht … Die Prognose des VPRT von vor einem Jahr zu den Mehreinnahmen von ARD und ZDF wird durch die jetzt veröffentlichte Zahl von 1,5 Milliarden Euro bis 2016 offenbar bestätigt. Damit betragen die jährlichen Einnahmen von ARD und ZDF aus dem Rundfunkbeitrag rund 8 Milliarden Euro. Das entspricht insgesamt etwa dem Staatshaushalt eines europäischen Kleinstaates.“(ots): VPRT-Schätzung zu öffentlich-rechtlichen Mehreinnahmen bestätigt – 1,5 Mrd.-Spielraum sollte nun für Werbereduzierung genutzt werden, Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT), 3. Februar 2015. Abgerufen am 4. Februar 2015
„GEZ-Härtefall: Student besiegt Rundfunkbeitrag! Ein Urteil mit Folgen? | Anwalt Christian Solmecke“, 28. August 2023. https://www.youtube.com/watch?v=QoLCenp9TOY. Der Titel des Videos spricht zwar von einem „Urteil“, indes behandelt das Video inhaltlich gerade kein Urteil.