Abweichend von § 78c Abs. 3 S. 2 StGB tritt hierbei gemäß § 376 Abs. 3 AO die sogenannte absolute Verjährung nicht nach dem Zweifachen, sondern erst nach dem Zweieinhalbfachen der gesetzlichen Verjährungsfrist, mithin erst nach 37,5 Jahren, ein. Im Zusammenhang mit der Einführung dieser Sonderregelung wurde im Gesetzgebungsverfahren auf die Cum-Ex-Fälle Bezug genommen, vgl. etwa Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 19/201, S. 25267.
vgl. Florian Klenk, Josef Redl „Brüssel schaut nach Panama“ in Der Falter vom 12. Oktober 2016, S. 12; zur Problemlage dazu u. a. Philip Faigle „Wir zerrütten den Rechtsstaat“ in Die Zeit vom 18. April 2016; Jan Dams, Ileana Grabitz, Martin Lutz, Karsten Seibel, Nina Trentmann „Vergesst Panama – hier wird wirklich Geld gewaschen“ in „Die Welt“ vom 13. April 2016; Florian Klenk, Josef Redl in „Die große Offshore-Schau“, Der Falter vom 6. April 2016.