Ingo Wirth (Hrsg.): Kriminalistik-Lexikon (= Grundlagen der Kriminalistik. Nr.20). 4., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Hüthig Jehle Rehm, München 2011, ISBN 978-3-7832-0024-9, S.567f. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche [abgerufen am 24. Februar 2020]): „Tatwaffe, ein Gegenstand, der vom Täter bei der Tatbegehung zum Angriff auf das Opfer (Verletzung,
Bedrohung) benutzt wird (Waffe). Bei einer T. kann es sich sowohl um typische Hieb- und
Stoßwaffen oder Schusswaffen als auch um alltägliche Gegenstände (z. B. Messer, Hammer,
Bügeleisen) handeln. Die T. gehört zu den Tatmitteln, ihre Verwendung ist ein wesentliches Element
der Begehungsweise.“