Verfassung für die Stadt Bremerhaven (VerfBrhvArchived May 18, 2006, at the Wayback Machine); § 8(1) Zum Stadtgebiet gehören alle Grundstücke, Fluß- und Hafenanlagen der ehemaligen Stadt Wesermünde. Gemeindeverwaltungsmäßig wird die Stadt Bremerhaven im Gebiet des stadtbremischen Überseehafens aufgrund eines Vertrages zwischen den Städten Bremen und Bremerhaven zuständig.
"Städtepartnerschaften". bremerhaven.de (in German). Bremerhaven. 21 September 2016. Retrieved 2021-02-10.
Verfassung für die Stadt Bremerhaven (VerfBrhvArchived May 18, 2006, at the Wayback Machine); § 8(1) Zum Stadtgebiet gehören alle Grundstücke, Fluß- und Hafenanlagen der ehemaligen Stadt Wesermünde. Gemeindeverwaltungsmäßig wird die Stadt Bremerhaven im Gebiet des stadtbremischen Überseehafens aufgrund eines Vertrages zwischen den Städten Bremen und Bremerhaven zuständig.