Wiktionary, Stichwort „Einspruch“ [1] – Bedeutung 1 („Wortmeldung, mit der die eigene Ablehnung einer Sache ausgedrückt und versucht wird, diese zu verhindern“); Duden, Stichwort „Einspruch“ [2] – Bedeutung 1 („Einwand, Widerspruch, Protest gegen etwas“).
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Finanzgericht Münster, 3 K 742/13 Kg, AO Datum: 09.01.2014 Gericht: Finanzgericht Münster Spruchkörper: 3. Senat Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 3 K 742/13 Kg, AO
Wiktionary, Stichwort „Einspruch“ [1] – Bedeutung 1 („Wortmeldung, mit der die eigene Ablehnung einer Sache ausgedrückt und versucht wird, diese zu verhindern“); Duden, Stichwort „Einspruch“ [2] – Bedeutung 1 („Einwand, Widerspruch, Protest gegen etwas“).